
Wärmepumpenrechner: Heizlast und Förderung Ihrer Wärmepumpe berechnen
Was kostet eine Wärmepumpe wirklich, und wie viel davon übernimmt die KfW?
Kosten und FörderungBeantworten Sie ein paar Fragen zu Ihrem Haus. Sie erhalten sofort die berechnete Heizlast nach DIN EN 12831 und eine Einschätzung zur passenden Anlagengröße.
Was kostet Ihre Wärmepumpe?
Stefan Unrath · Sanitär & Heizung · Solarthermie
In 60 Sekunden: Was Ihre Wärmepumpe kostet, wie viel Förderung Sie bekommen und was am Ende für Sie übrig bleibt. Kostenlos und unverbindlich.
Welches Gebäude möchten Sie berechnen?
Wann wurde Ihr Gebäude gebaut?
Nicht sicher? Schauen Sie in Ihren Energieausweis oder in die Bauunterlagen.
Wie ist der Sanierungszustand?
„Üblich" = z. B. neue Fenster / gedämmt nach damaligem Standard. „Umfassend" = hochwertige Sanierung (KfW-Niveau).
Angaben zur Heizfläche
Brauchen wir nur für die Klimadaten Ihrer Region.
Wir berechnen Ihr Ergebnis …
- Klimadaten für Ihre Postleitzahl laden
- Wärmeverluste von Dach, Fenstern, Wänden und Boden berechnen
- Heizlast nach DIN EN 12831 ermitteln
- Passende Anlagengröße auswählen
- Förderung für Ihr Haus prüfen
Was kostet Sie das?
Tragen Sie Ihre Kontaktdaten ein, um die vollständige Auswertung freizuschalten. Sie sehen sofort Ihre Investitionskosten, Ihre BEG-Förderung und Ihren Eigenanteil. Zusätzlich melden wir uns telefonisch mit einer persönlichen Einschätzung.
Wir verwenden Ihre Angaben ausschließlich zur Bearbeitung Ihrer Anfrage. Details in der Datenschutzerklärung.
Überschlägige Schätzung basierend auf TABULA-Referenzgebäuden. Für eine verbindliche Heizlastberechnung ist ein Vor-Ort-Termin erforderlich.
Die Entsorgung eines Öltanks ist nicht enthalten. Die Kosten hängen vom Tank ab und werden separat angeboten.
Unverbindliche Ersteinschätzung. Die tatsächliche Förderfähigkeit und Förderhöhe hängen von den persönlichen und technischen Voraussetzungen sowie den zum Zeitpunkt der Antragstellung geltenden Förderbedingungen ab. Die Förderung steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel; ein Rechtsanspruch besteht nicht. Grundlage ist die KfW-Heizungsförderung, BEG, Zuschuss 458, Stand 06.09.2026.
Basierend auf Daten des TABULA/EPISCOPE-Projekts (IWU Darmstadt, www.episcope.eu)
Was kostet eine Wärmepumpe wirklich, und wie viel davon übernimmt die KfW?
Kosten und FörderungWie läuft der Einbau einer Wärmepumpe ab?
In vier Schritten, und Sie wissen vorher, was am Ende auf der Rechnung steht. Jedes Haus ist anders. Deshalb steht bei uns die Rechnung am Anfang und nicht das Gerät.
Kostenlose Erstberatung
Am Telefon oder per Video. Wir sprechen über Ihr Haus, Ihre jetzige Heizung und Ihren Verbrauch. Danach wissen Sie, ob eine Wärmepumpe bei Ihnen überhaupt sinnvoll ist.
Analyse vor Ort
Wir nehmen Ihr Gebäude auf und berechnen die Heizlast nach DIN EN 12831. Erst danach steht fest, welche Anlagengröße Sie wirklich brauchen.
Festpreis und Förderung
Sie erhalten ein verbindliches Festpreisangebot. Den Förderantrag bereiten wir mit unserem Energieberater vollständig vor, absenden müssen Sie ihn selbst.
Einbau und Einweisung
Alte Heizung raus, neue Anlage rein, in Betrieb nehmen und einregeln. Sie erhalten eine Einweisung und alle Unterlagen für den Verwendungsnachweis.
Was kostet eine Wärmepumpe?
Die ehrliche Antwort ist, dass es dafür keinen Listenpreis gibt. Eine Wärmepumpe ist kein Gerät, das Sie kaufen und aufstellen, sondern ein Eingriff in Ihre Heizung. Was Sie am Ende zahlen, entsteht aus vier Posten, und drei davon hängen an Ihrem Haus und nicht am Gerät.
Die Anlage selbst
Wärmepumpe, Pufferspeicher und Warmwasserspeicher. Die Größe folgt der berechneten Heizlast, nicht der Wohnfläche. Eine zu groß gewählte Anlage taktet häufig und verschleißt schneller, eine zu kleine kommt an kalten Tagen nicht nach.
Die Montage und die Hydraulik
Alte Heizung demontieren, Außeneinheit aufstellen und schwingungsentkoppelt gründen, Inneneinheit anbinden, Leitungen führen, befüllen, in Betrieb nehmen und einregeln. Wie aufwendig das wird, hängt am Aufstellort und am vorhandenen Leitungsweg.
Der Elektroanschluss
Eine Wärmepumpe braucht einen eigenen abgesicherten Stromkreis und je nach Zählerschrank eine Anpassung der Unterverteilung. Bei älteren Installationen ist das ein spürbarer Posten, bei neueren fast keiner.
Die Anpassung Ihrer Heizflächen
Der Posten mit der größten Spannweite. Eine Fußbodenheizung arbeitet ohnehin mit niedriger Vorlauftemperatur. Bei Heizkörpern kommt es darauf an, welche Temperatur sie brauchen. Liegt sie unter etwa 55 Grad, bleibt alles wie es ist. Liegt sie darüber, müssen einzelne Flächen größer werden.
Deshalb steht bei uns die Heizlastberechnung am Anfang und nicht der Preis. Nicht die Wohnfläche entscheidet, sondern wie viel Wärme Ihr Gebäude tatsächlich verliert. Zwei gleich große Häuser aus verschiedenen Baujahren brauchen völlig unterschiedliche Anlagen, und ein saniertes Haus kommt mit einer kleineren und damit günstigeren Wärmepumpe aus. Bestenfalls, bei einem Eins-zu-eins-Tausch ohne Arbeiten an den Heizflächen, sind die Kosten erheblich niedriger als der Aufwand, den die meisten erwarten.
So kommen Sie zu Ihrer Zahl
Erstens, die Größenordnung, in zwei Minuten. Der Wärmepumpenrechner oben auf dieser Seite berechnet die Heizlast Ihres Hauses nach dem genormten Verfahren der DIN EN 12831, nicht nach Faustformel. Damit steht die benötigte Anlagengröße fest, und das ist die Zahl, an der alles andere hängt. Kostenlos und ohne Vor-Ort-Termin.
Zweitens, der Festpreis, nach der technischen Prüfung. Was der Rechner nicht sehen kann, sind Ihre Heizflächen, Ihre Leitungen und der mögliche Aufstellort. Das schauen wir uns vor Ort an. Vereinbaren Sie dafür einen Termin. Danach steht ein Festpreis, und der gilt.
Festpreis statt Kostenvoranschlag für Ihre Wärmepumpe
Ein Kostenvoranschlag ist eine Schätzung. Was darin nicht bedacht wurde, steht später als Nachtrag auf der Rechnung. Wir nehmen Ihr Haus vorher auf und nennen Ihnen erst danach einen Preis. Der gilt dann.
- Der Erdbau gehört zum Angebot. Fundament und die ersten Meter Leitung im Boden sind eingerechnet und keine Position, die später dazukommt.
- Demontage und Entsorgung gehören dazu.* Die alte Anlage muss raus und weg. Das ist Teil des Auftrags und keine Überraschung am Schluss.
- Was nicht enthalten ist, steht im Angebot. Zum Beispiel der Elektroanschluss, wenn Ihr Zählerschrank angepasst werden muss. Sie sehen es vorher und nicht auf der Schlussrechnung.
Ein günstigeres Angebot ist meistens ein kleineres Angebot. Vergleichen Sie deshalb nicht die Endsumme, sondern was jeweils darin enthalten ist. Bei uns steht beides im selben Dokument.
* Demontage und Entsorgung beziehen sich auf das alte Heizgerät. Ein vorhandener Öltank ist nicht enthalten, ebenso wenig Bauteile, die gesondert entsorgt werden müssen. Aufwand und Kosten hängen von Größe, Bauart und Zugänglichkeit ab. Sie erhalten dafür ein separates Angebot, bevor Sie sich entscheiden.
Wie hoch ist Ihre Förderung?
Der Bund fördert den Tausch einer alten Heizung gegen eine Wärmepumpe über die KfW-Heizungsförderung, BEG, Zuschuss 458. Der Heizungstausch läuft über die KfW und nicht über das BAFA. Der Fördersatz ist keine feste Zahl, er setzt sich aus einer Grundförderung und mehreren Boni zusammen. So wird er berechnet:
30 % Grundförderung auf die förderfähigen Kosten für den Einbau einer förderfähigen Wärmepumpe in einem bestehenden Wohngebäude. Das Gebäude muss bei Antragstellung mindestens fünf Jahre alt sein und die technischen Fördervoraussetzungen müssen erfüllt werden.
16 % Klimageschwindigkeitsbonus für selbstnutzende Eigentümer, wenn die geförderte Wohnung ihr Haupt- oder alleiniger Wohnsitz ist und eine funktionstüchtige Ölheizung, Kohleheizung, Gas-Etagenheizung oder Nachtstromspeicherheizung ausgetauscht wird. Bei einer zentralen Gasheizung oder Biomasseheizung muss die Inbetriebnahme mindestens 20 Jahre zurückliegen. Die alte Heizung muss fachgerecht demontiert und entsorgt werden. Der Bonus sinkt ab dem 01.02.2027 halbjährlich um jeweils 4 Prozentpunkte. Ab dem 01.08.2028 entfällt er vollständig. Maßgeblich ist das Datum der Antragstellung.
Nur für selbstnutzende Eigentümer und nur für ihre Haupt- oder alleinige Wohnung, gestaffelt nach zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen: 40 Prozent bis 30.000 Euro, 30 Prozent bis 40.000 Euro, 10 Prozent bis 50.000 Euro. Maßgeblich ist nicht Ihr heutiges Brutto- oder Nettoeinkommen, sondern der Durchschnitt des zu versteuernden Haushaltseinkommens aus dem zweiten und dritten Kalenderjahr vor der Antragstellung. Bei einem Antrag im Jahr 2026 sind das die Einkommensteuerbescheide 2023 und 2024.
Grundsätzlich ist der Gesamtfördersatz auf 70 Prozent begrenzt. Für selbstnutzende Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen bis 30.000 Euro, beziehungsweise bis 40.000 Euro bei anwendbarem Familienzuschlag, beträgt die Obergrenze 80 Prozent. Die 80 Prozent werden nur erreicht, wenn neben Grund- und Einkommensförderung auch weitere anrechenbare Bonusvoraussetzungen erfüllt sind, insbesondere der Klimageschwindigkeitsbonus. Ohne Klimageschwindigkeitsbonus ergeben 30 Prozent Grundförderung plus 40 Prozent Einkommensbonus nur 70 Prozent.
Zum Familienzuschlag: Lebt mindestens ein kindergeldberechtigtes Kind unter 18 Jahren mit Haupt- oder alleinigem Wohnsitz im Haushalt, erhöht sich die Einkommensgrenze einmalig um 10.000 Euro, unabhängig von der Anzahl der Kinder.
Der Punkt, den fast jede Rechnung im Internet übergeht
Der Fördersatz gilt nicht für Ihren Rechnungsbetrag, sondern nur für die förderfähigen Kosten. Bei der ersten Wohneinheit berücksichtigt die KfW davon höchstens 28.000 Euro. Für die zweite bis sechste Wohneinheit sind es jeweils 15.000 Euro, für jede weitere 8.000 Euro.
Daraus ergibt sich der höchstmögliche Zuschuss für ein Einfamilienhaus: 19.600 Euro bei 70 Prozent und 22.400 Euro bei 80 Prozent. Wer 70 Prozent von seinem Gesamtpreis erwartet, rechnet sich reicher, als er ist.
Gültig für Anträge vom 21.07.2026 bis 31.01.2027. Ab dem 01.02.2027 sinkt der Förderhöchstbetrag für die erste Wohneinheit halbjährlich um jeweils 750 Euro.
Die Reihenfolge entscheidet: der Förderantrag muss gestellt sein, bevor Sie den Auftrag verbindlich vergeben. Wer zuerst unterschreibt und danach den Antrag stellt, verliert den Zuschuss vollständig. Sprechen Sie mit uns, bevor Sie irgendwo unterschreiben. Den Förderantrag bereiten wir mit unserem Energieberater vollständig vor. Absenden müssen Sie ihn selbst.
Angaben nach den Konditionen der KfW-Heizungsförderung, BEG, Zuschuss 458, maßgeblich ist das KfW-Merkblatt, gültig ab 21.07.2026. Stand 06.09.2026. Der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt ab 01.02.2027 halbjährlich, die förderfähigen Kosten der ersten Wohneinheit ebenfalls. Unverbindliche Ersteinschätzung. Die tatsächliche Förderfähigkeit und Förderhöhe hängen von den persönlichen und technischen Voraussetzungen sowie den zum Zeitpunkt der Antragstellung geltenden Förderbedingungen ab. Die Förderung steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel; ein Rechtsanspruch besteht nicht.
Wärmepumpe im Landkreis Göppingen: Ihre Fragen, unsere Antworten
Die meisten Häuser im Landkreis Göppingen sind für eine Wärmepumpe geeignet. Entscheidend ist nicht das Baujahr, sondern die Vorlauftemperatur, die Ihre Heizkörper brauchen. Liegt sie unter etwa 55 Grad, arbeitet eine Wärmepumpe wirtschaftlich.
Wir rechnen die Heizlast Ihres Hauses aus, bereiten den Förderantrag mit unserem Energieberater vor und bauen die Anlage ein, in der Regel innerhalb weniger Tage. Und wir sagen Ihnen ehrlich, wenn sich eine Wärmepumpe bei Ihnen nicht lohnt. Die ausführlichen Antworten finden Sie unten.
Häufige Fragen zur Wärmepumpe lesenWeniger anzeigen
Was ist eine Wärmepumpe?
Eine Wärmepumpe ist ein Heizsystem, das Wärme nicht durch Verbrennung erzeugt, sondern aus der Umgebung aufnimmt und auf ein nutzbares Temperaturniveau anhebt. Am häufigsten kommt im Landkreis Göppingen die Luft-Wasser-Wärmepumpe zum Einsatz, die die Außenluft nutzt und ohne Erdarbeiten auskommt. Daneben gibt es Sole-Wasser-Wärmepumpen mit Erdsonde oder Flächenkollektor und Wasser-Wasser-Wärmepumpen, die Grundwasser nutzen. Sie ersetzt Gas- oder Ölheizung vollständig und übernimmt in der Regel auch die Warmwasserbereitung. Weil sie den Großteil der Wärme aus der Umwelt holt und nur den kleineren Teil als Strom zukauft, ist sie die Heiztechnik, auf die die Bundesförderung ausgerichtet ist.
Wie funktioniert eine Wärmepumpe?
Eine Wärmepumpe entzieht der Umgebung Wärme, meist der Außenluft, und hebt sie mit einem Kältemittelkreislauf auf die Temperatur an, die Ihre Heizung braucht. Für den Betrieb wird Strom benötigt, aber deutlich weniger Energie, als am Ende als Wärme herauskommt. Aus einer Kilowattstunde Strom werden je nach Anlage und Gebäude drei bis vier Kilowattstunden Wärme. Genau dieses Verhältnis, die Jahresarbeitszahl, entscheidet darüber, ob sich eine Wärmepumpe für Ihr Haus rechnet.
Was kostet eine Wärmepumpe mit Einbau?
Die Gesamtkosten setzen sich aus der Anlage, der Installation und den notwendigen Anpassungen im Haus zusammen. Entscheidend ist die benötigte Heizleistung, und die hängt vom energetischen Zustand Ihres Gebäudes ab, nicht von der Wohnfläche allein. Ein saniertes Haus braucht eine deutlich kleinere und damit günstigere Anlage als ein unsaniertes gleicher Größe. Deshalb steht am Anfang bei uns immer die Heizlastberechnung und nicht ein Pauschalpreis. Nach dem Vor-Ort-Termin erhalten Sie ein verbindliches Festpreisangebot.
Warum ein Festpreis und kein Kostenvoranschlag?
Ein Kostenvoranschlag ist eine Schätzung, und was darin nicht bedacht wurde, kommt später als Nachtrag dazu. Wir nehmen Ihr Gebäude vorher auf und berechnen die Heizlast. Erst danach nennen wir einen Preis, und der gilt dann. Was nicht enthalten ist, zum Beispiel eine Anpassung des Zählerschranks, steht ebenfalls im Angebot, damit Sie es vorher sehen und nicht auf der Schlussrechnung. Ein günstigeres Angebot ist meistens ein kleineres Angebot: vergleichen Sie deshalb nicht die Endsumme, sondern was jeweils enthalten ist.
Wie hoch ist die Förderung für eine Wärmepumpe?
Der Heizungstausch wird über die KfW-Heizungsförderung, BEG, Zuschuss 458 gefördert, nicht über das BAFA. Die Grundförderung beträgt 30 Prozent der förderfähigen Kosten für den Einbau einer förderfähigen Wärmepumpe in einem bestehenden Wohngebäude, das bei Antragstellung mindestens fünf Jahre alt ist. Dazu kommen 16 Prozent Klimageschwindigkeitsbonus für selbstnutzende Eigentümer, wenn die geförderte Wohnung ihr Haupt- oder alleiniger Wohnsitz ist und eine funktionstüchtige Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- oder Nachtstromspeicherheizung ausgetauscht wird; bei einer zentralen Gas- oder Biomasseheizung muss die Inbetriebnahme mindestens 20 Jahre zurückliegen. Der Einkommensbonus von 40, 30 oder 10 Prozent gilt nur für selbstnutzende Eigentümer in ihrer Haupt- oder alleinigen Wohnung, gestaffelt nach dem Durchschnitt des zu versteuernden Haushaltseinkommens aus dem zweiten und dritten Kalenderjahr vor der Antragstellung, bis 30.000, 40.000 beziehungsweise 50.000 Euro. Der Gesamtfördersatz ist auf 70 Prozent begrenzt; 80 Prozent sind nur für selbstnutzende Eigentümer bis 30.000 Euro Haushaltsjahreseinkommen möglich, und auch dann nur, wenn zusätzlich der Klimageschwindigkeitsbonus greift. Der Satz gilt außerdem nicht für Ihren Rechnungsbetrag, sondern für die förderfähigen Kosten: bei der ersten Wohneinheit höchstens 28.000 Euro, also höchstens 19.600 Euro Zuschuss bei 70 Prozent und 22.400 Euro bei 80 Prozent. Wichtig ist zuletzt die Reihenfolge: der Antrag muss gestellt sein, bevor der Auftrag verbindlich vergeben wird. Wir bereiten den Förderantrag mit unserem Energieberater vollständig für Sie vor und sagen Ihnen vorher, welche Boni in Ihrem Fall realistisch sind. Absenden müssen Sie den Antrag selbst. Stand 06.09.2026, gültig für Anträge vom 21.07.2026 bis 31.01.2027.
Funktioniert eine Wärmepumpe auch im Altbau?
In den meisten Fällen ja, und deutlich häufiger, als allgemein angenommen wird. Entscheidend ist nicht das Baujahr, sondern die benötigte Vorlauftemperatur. Liegt sie unter etwa 55 Grad, arbeitet eine Wärmepumpe wirtschaftlich. Oft reichen dafür schon einzelne Maßnahmen wie größere Heizkörper in wenigen Räumen oder ein hydraulischer Abgleich. Wir prüfen das im Bestand konkret und sagen Ihnen ehrlich, wenn eine Wärmepumpe bei Ihnen nicht sinnvoll ist. Ein Angebot, das nicht funktioniert, nützt niemandem.
Welche Heizleistung brauche ich?
Die benötigte Heizleistung ist die sogenannte Heizlast, gemessen in Kilowatt. Sie ergibt sich aus der Gebäudehülle, dem Dämmstandard der einzelnen Bauteile, dem Lüftungsverhalten und der Auslegungstemperatur an Ihrem Standort. Eine zu groß dimensionierte Wärmepumpe taktet häufig und verschleißt schneller, eine zu kleine kommt an kalten Tagen nicht nach. Mit unserem Online-Rechner erhalten Sie in zwei Minuten eine erste belastbare Einschätzung nach dem Verfahren der DIN EN 12831, kostenlos und ohne Vor-Ort-Termin.
Wie läuft der Einbau ab?
Nach der Heizlastberechnung und der Auswahl der Anlage bereiten wir den Förderantrag vor und stimmen den Termin mit Ihnen ab. Der eigentliche Austausch dauert in der Regel wenige Tage. Wir demontieren die alte Heizung, stellen die Außeneinheit auf, setzen die Inneneinheit mit Speicher, schließen hydraulisch und elektrisch an, nehmen die Anlage in Betrieb und regeln sie ein. Sie erhalten eine Einweisung und alle Unterlagen für den Verwendungsnachweis der Förderung.
Wie oft muss eine Wärmepumpe gewartet werden?
Eine Wärmepumpe ist wartungsärmer als eine Gas- oder Ölheizung, weil kein Verbrennungsvorgang stattfindet. Eine jährliche Kontrolle von Kältekreis, Drücken, Volumenstrom und Regelungseinstellungen hält die Effizienz dennoch dauerhaft oben und ist bei vielen Herstellern Voraussetzung für die Garantie. Wir bieten dafür einen Wartungsvertrag an, mehr dazu unter Service und Wartung.
Ist eine Wärmepumpe laut?
Moderne Luft-Wasser-Wärmepumpen erreichen im Betrieb Schallleistungspegel, die in einigen Metern Abstand kaum noch wahrnehmbar sind, und viele Geräte haben zusätzlich einen Nachtmodus. Entscheidend ist der Aufstellort: Abstand zur Nachbarbebauung, keine Aufstellung in einer schallreflektierenden Ecke und eine schwingungsentkoppelte Montage. Wir planen den Standort so, dass die Vorgaben der TA Lärm an der maßgeblichen Stelle sicher eingehalten werden.
In welchen Orten bauen Sie Wärmepumpen ein?
Unser Sitz ist in Heiningen, unser Einsatzgebiet reicht deutlich weiter. Wärmepumpen bauen wir regelmäßig in den Nachbargemeinden Eschenbach, Schlat, Bad Ditzenbach, Gammelshausen, Dürnau und Bad Boll ein, ebenso in der Kreisstadt Göppingen und in Zell unter Aichelberg, Aichelberg, Wangen, Rechberghausen, Adelberg, Börtlingen, Ottenbach, Hattenhofen und Albershausen. Im Filstal sind wir unter anderem in Uhingen, Eislingen, Süßen, Salach, Ebersbach an der Fils, Donzdorf, Geislingen an der Steige und Gingen an der Fils unterwegs. Für diese sechs Orte gibt es jeweils eine eigene Seite, weil bei jedem etwas anderes zählt: die Höhenlage, der Baubestand oder der Stand der kommunalen Wärmeplanung.
Wärmepumpe oder neue Gasheizung: was lohnt sich für mich?
Das entscheidet sich an drei Zahlen: der benötigten Vorlauftemperatur Ihres Hauses, der Höhe der Förderung und der Restlaufzeit Ihrer alten Anlage. Ist die Heizung ohnehin am Ende und liegt die Vorlauftemperatur im machbaren Bereich, ist die Wärmepumpe in den meisten Fällen die günstigere Gesamtrechnung. Wir rechnen beides gegeneinander und beziehen dabei auch Heizungsbau und eine mögliche Photovoltaikanlage mit ein, weil eigener Solarstrom die Betriebskosten einer Wärmepumpe deutlich senkt. Wenn sich der Umstieg bei Ihnen nicht rechnet, sagen wir Ihnen das.
Lohnt sich eine Wärmepumpe für Ihr Haus?
Eine Wärmepumpe ist kein Produkt, das in jedes Haus passt. Wenn die nötige Vorlauftemperatur zu hoch liegt und sich das mit vertretbarem Aufwand nicht ändern lässt, sagen wir das, statt eine Anlage zu verkaufen, die im Januar zu teuer läuft.
Genau deshalb steht die Heizlastberechnung bei uns am Anfang und nicht am Ende. Sie wissen dann, woran Sie sind, bevor Sie irgendetwas unterschreiben.
- Heizlast nach DIN EN 12831 statt Faustformel
- Zertifizierter Energieberater für die Förderung
- Förderantrag bereiten wir vor, Absenden durch Sie
- Festpreis vor Auftragsbeginn
- Wartung und Kundendienst aus dem eigenen Betrieb

Fragen zu Ihrer Wärmepumpe?
Wir rufen Sie zurück und besprechen Ihr Ergebnis in Ruhe. Kostenlos und unverbindlich.
Lieber direkt sprechen? 0176 40447123
